Erzieher*in

Die Bildungsakademie Volmarstein (BAVO) gestaltet gemeinsam mit Ihnen die praktische Ausbildung zur/zum Erzieher*in innerhalb der Ev. Stiftung Volmarstein (ESV) und dort im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der Kindertageseinrichtungen (Kitas) – auch Elementarbereich genannt. Zum Team der BAVO gehören für praktische Ausbildung zuständige Mitarbeiterinnen (Ausbildungskoordinatoren), die Sie intensiv während Ihrer Ausbildungszeit begleiten. Durch zahlreiche und vielfältige Einsatzmöglichkeiten innerhalb der ESV, bietet Ihnen die praktische Ausbildung einen facettenreichen Einblick in das spannende Berufsfeld des Erziehers. Die theoretische Ausbildung erfolgt dabei nicht an der BAVO, sondern am Comenius Berufskolleg in Witten oder dem Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Hagen.

Sie sollten Erzieher*in werden, wenn…

  • Sie Kinder und Jugendliche pädagogisch anleiten, fördern und sie bei ihrer Entwicklung unterstützen möchten
  • Sie mit Herz, Empathie und Geduld den Umgang mit anderen Menschen pflegen
  • Sie eine kreative Ader haben und Spaß an Musik und Bewegung mitbringen
  • Sie zuverlässig, durchsetzungsfähig, verantwortungsbewusst und teamfähig sind 
  • Sie über eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft verfügen und auch in stressigen Situationen gelassen und ruhig bleiben
  • Sie ein Talent haben, Konflikte zu lösen und eine gute Beobachtungsgabe besitzen
  • Sie sich sprachlich gut ausdrücken können 
  • Sie ein zukunftssicheres Berufsfeld mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten suchen

Sie fühlen sich angesprochen und können sich den Beruf zur/zum Erzieher*in gut vorstellen? Dann bewerben Sie sich jetzt und profitieren von den Vorteilen eines traditionsreichen Arbeitgebers mit modernem Unternehmensansatz auf Basis christlicher Werte, in einem zukunftsorientierten und sozialen Berufsfeld.

Die Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in

Bei der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) ist die Praxiszeit der herkömmlichen Ausbildung, einschließlich des Berufspraktikums, gleichmäßig in die drei Ausbildungsjahre integriert. Das bedeutet, Sie befinden sich parallel gleichzeitig in der Praxiseinrichtung und in der Schule. So können praktisches und theoretisches Wissen von Anfang bis Ende der Ausbildung eng miteinander verknüpft und bereits erste praktische Erfahrungen im Arbeitsalltag gesammelt werden. Mit Beginn der Ausbildung verdienen Sie ein Ausbildungsgehalt, nicht wie bei der herkömmlichen Ausbildung erst im Berufspraktikum. Die PiA dauert drei Jahre und endet mit der gleichen Prüfung, wie die klassische Ausbildung im 2+1-Modell.

Um die PiA zum/zur Erzieher*in anzutreten, schließen Sie mit uns als Praxispartner einen Ausbildungsvertrag ab. Gleichzeitig müssen Sie sich an einem der genannten Berufskollegs bewerben, um dort einen Schulplatz und -vertrag zu erwerben.

Während der PiA zur/zum Erzieher*in befinden sich die Auszubildenden für gewöhnlich an zwei Tagen in der Woche in der theoretischen Ausbildung am Berufskolleg. An den verbleibenden drei Tagen werden die Auszubildenden an verschiedenen Praxiseinsatzorten innerhalb der ESV eingesetzt.

Die Einsatzorte, die wir für die Auszubildenden zur/zum Erzieher*in anbieten, sind vom Interesse der Auszubildenden für die jeweiligen Einsatzbereiche abhängig. Diese werden bereits vor Ausbildungsbeginn gewählt und festgelegt. Hier gibt es, wie eingangs erwähnt, den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder den sogenannten Elementarbereich, welcher die klassischen Kitas abbildet.

Die Einsatzorte für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe befinden sich für gewöhnlich im Wohnbereich der Klienten (Volmarstein/Wetter, Hagen und Witten) im Freizeitbereich, in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und im Berufsbildungswerk/Internat (BBW) – beides in Wetter.

Die Einsatzorte für den Elementarbereich erstrecken sich auf die vier örtlich ansässigen Kitas der ESV: „Blauer Planet“ in Gevelsberg, „Pusteblume“ in Volmarstein, „Wilhelminengarten“ in Alt-Wetter sowie die neu gebaute Kita „Bullerbü“ ebenfalls in Volmarstein.

In den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienste, mit der Ausnahme, dass Auszubildende nicht im Ruf- oder Nachtdienst eingesetzt werden. Als Ausgleich zum Wochenend-/Feiertagsdienst, gibt es einen Freizeitausgleich unterhalb der Woche und zusätzlich zum regulären Ausbildungsgehalt erhalten die Auszubildenden eine Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienst Zulage – also eine zusätzliche Geldzuwendung zum üblichen Ausbildungsgehalt.

Auszubildende, die in der WfbM oder im Elementar-/Kitabereich eingesetzt sind, haben keine Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienste. Dementsprechend gibt es keine Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienstzulagen bzw. Freizeitausgleich unterhalb der Woche.  

Für die Auszubildenden zur/zum Erzieher*in im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind jährliche Wechsel ihrer Einsatzorte vorgesehen, um einen Einblick in die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der ESV zu erhalten. Dabei sind eine enge Begleitung durch die zuständigen Ausbildungskoordinatoren, sowie ein guter, gemeinsamer Austausch mit den Auszubildenden und Ansprechpartnern der jeweiligen Einsatzorte Grundlage für diese Einsatzwechsel.

Für die Auszubildenden zur/zum Erzieher*in im Elementarbereich sind ebenfalls jährliche Wechsel innerhalb der verschiedenen Kitas der ESV möglich.

Im zweiten Ausbildungsjahr der PiA, muss laut Bildungsplan ein Wechselpraktikum von mindestens acht Wochen in einem zweiten Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden. Dieses findet immer innerhalb der ESV statt. Bei den Auszubildenden zur/zum Erzieher*in, die im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt sind bedeutet dies, einen Wechsel in den Elementarbereich und für die Auszubildenden zur/zum Erzieher im Elementarbereich ein Wechsel in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. 

Der Urlaubsanspruch der PiA Auszubildenden beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Dieser Urlaub wird in Absprache mit den jeweiligen Ausbildungskoordinatoren in den Schulferien, wie folgt verplant:

Auszubildenden erhalten 10 Tage Urlaub in den Herbstferien, 8 Tage Urlaub in den Osterferien und 10 Tage innerhalb der ersten drei Wochen der Sommerferien. Die restlichen 2 Tage werden nach Wunsch der Auszubildenden individuell abgesprochen und geplant.

Die PiA zur/zum Erzieher*in soll die Auszubildenden dazu befähigen, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, als sozialpädagogische Fachkräfte Bildungs- Erziehung- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahrzunehmen. Sie arbeiten dabei familienergänzend, -unterstützend oder -ersetzend (vgl. Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik).

Die Ausbildung zur/zum Erzieher*in erstreckt sich in die unterschiedlichsten sozialpädagogischen Arbeitsfelder:

  • Kindertageseinrichtungen (Kitas)
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Hilfen zur Erziehung
  • Sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule

Im Mittelpunkt der Aufgaben als zukünftige Erzieher*in stehen:

  • Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und der Entwicklungsbegleitung im alltäglichen Miteinander
  • Beobachtung und Dokumentation von kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozessen
  • Planung und Organisation des pädagogischen Alltags
  • Planung und Umsetzung von pädagogischen Angeboten, Maßnahmen und Projekten
  • Durchführung von Aufgaben im pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich
  • Vermittlung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt
  • Eigenständiges Führen von Klein- und Großgruppen
  • Anregung und Durchsetzung von Partizipation
  • Bedürfnisgerechte Gestaltung von Übergängen zwischen verschiedenen Entwicklungs- und Lebensphasen
  • Zusammenarbeit im Team und mit anderen pädagogischen Fachkräften
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Unterstützung von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen
  • Kenntnis und Berücksichtigung von organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit
  • Weiterentwicklung der Konzeption
  • Kenntnis von Verwaltungssystemen und Mitgestaltung der Organisation sozialpädagogischer Einrichtungen
  • Mitgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit sowie Schaffen von Netzwerken und Kooperationen

Es wird deutlich, dass die Auszubildenden viele Stärken mitbringen und entwickeln müssen aus den Bereichen:

  • Fachkompetenz:
    • Fachwissen und Allgemeinwissen
    • Kennen und verstehen von verschiedenen Erziehungsstilen
    • Kinder und Jugendliche einschätzen und ressourcenorientiert fördern
    • Besondere Talente
    • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz:
    • Rhetorische Fähigkeiten
    • Soziale Interaktion
    • Empathie
    • Interkulturelles Verständnis
    • Werte und Haltung
  • Personalkompetenz:
    • Anpassungsfähigkeit und Flexibilität
    • Fähigkeit zur Sorgfalt, Struktur und Organisation
    • Eine schnelle Auffassungsgabe
    • Leistungsbereitschaft und die Bereitschaft, sich stetig weiterzubilden
    • Team- und Kompromissfähigkeit
    • Entscheidungsfähigkeit
    • Spontanität und Stressresistenz
  • Reflektive Kompetenz:
    • Selbstreflexion
    • Reflexion zum Berufsbild
    • Reflexion der Selbst- und Fremdwahrnehmung
    • Reflexion der eigenen Haltung
    • Reflexion im Team
    • Reflexion der planbaren Arbeit
    • Reflexion der Beziehungsfähigkeit

Die PiA befähigt die Auszubildenden zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als zukünftige Fachkräfte, in den unterschiedlichsten sozialpädagogischen Arbeitsbereichen. Darüber hinaus qualifiziert sie für die pädagogische Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Weiterhin ermöglicht die Ausbildung eine gute Orientierung und einen weitreichenden Überblick in einem komplexen Berufsfeld mit seinen miteinander vernetzten und verzahnten Bereichen (vgl. Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik).

Die wesentlichen Inhalte für die Erzieherausbildung werden im Folgenden dargestellt:

  • Berufliche Identität und Professionalisierung der eigenen (Erzieher-) Persönlichkeit
  • Gestaltung von pädagogischen Beziehungen und Begleitung von Gruppenprozessen
  • Analyse, Strukturierung und Mitgestaltung der Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Anregung und Unterstützung von Bildungs- und Entwicklungsprozessen
  • Weiterentwicklung von kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität
  • Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen
  • Initiierung und Mitgestaltung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
  • Sicherung und Weiterentwicklung von Qualität

Durch den gesellschaftlichen Wandel erlangen folgende Querschnittsaufgaben in der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte besondere Bedeutung:

  • Partizipation: meint die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen des öffentlichen Lebens, mit dem Ziel einer demokratischen Teilhabe an der Gesellschaft.
  • Inklusion: versteht Verschiedenheit als Selbstverständlichkeit und Chance und berücksichtigt zahlreiche Formen von Verschiedenheit (geistige oder körperliche Einschränkungen, soziale Herkunft, Geschlechterrollen, kulturelle, sprachliche und ethnische Hintergründe, sexuelle Orientierung, politische und religiöse Überzeugung). Diversität bildet den Ausgangspunkt für die Planung pädagogischer Prozesse.
  • Prävention und Gesundheitsförderung: während Prävention darauf abzielt, Erkrankungen zu verhindern, zielt Gesundheitsförderung auf die Förderung der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit. Dabei geht es insbesondere um die Stärkung der Ressourcen und Resilienzen. 
  • Sprachbildung: zielt darauf ab, durch kontinuierliche Begleitung und Unterstützung der Sprachentwicklung, Kinder und Jugendliche zu einer weitreichenden sprachlichen Kompetenz zu führen, die sie befähigt, sich angemessen und facettenreich ausdrücken zu können und vielfältigen Verstehensanforderungen gerecht zu werden.
  • Wertevermittlung: sozialpädagogische Fachkräfte sind sich bewusst welche Wertvorstellungen unsere Gesellschaft prägen. Dabei sind sie fähig jungen Menschen bei der Entwicklung persönlicher Werthaltungen zu begleiten und eine Balance zwischen Autonomie und soziale Mitverantwortung zu finden.
  • Vermittlung von Medienkompetenz: Medienkompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Medien und ihre Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend zu nutzen. Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Medienkompetenz.

(vgl. Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik).

Die PiA zur/zum Erzieher*in dauert insgesamt drei Jahre und beginnt in der Regel zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres. Dabei gliedert sich die Ausbildung in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der PiA sind Unterricht und Praxis ständig aufeinander bezogen, somit ist ein optimales und praxisnahes Lernen gewährleistet.

Der theoretische Unterricht findet an zwei aufeinander folgenden Wochentagen sowie in ein bis zwei Blockwochen pro Schuljahr am Comenius Berufskolleg in Witten oder am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Hagen statt. Während der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den unterschiedlichen Bereichen der ESV, sodass über die drei Jahre parallel eine praktische Ausbildung absolviert wird.

In der Theorie erhalten die Auszubildenden theoretische und praktische Unterrichte am Berufskolleg und arbeiten in Selbstlernphasen innerhalb der Schule. Sie erhalten dort ebenfalls Schulungen und Seminare, planen und gestalten Projekte und erleben gemeinsame Ausflüge. Zu Beginn der Ausbildung findet eine Studienfahrt statt. Weiterhin werden gemeinsame Feierlichkeiten und Events geplant und gestaltet.

In der Praxis sollen die Auszubildenden ihr Erlerntes aus der Theorie in die Tat umsetzen und stets dabei ihre Arbeit und ihr eigenes Handeln reflektieren. Sie werden von Mentoren innerhalb der praktischen Einsatzorte begleitet und angeleitet. Darüber hinaus erweitert sich ihre Ausbildungsbegleitung durch die Ausbildungskoordinatoren, welche die Auszubildenden in den regelmäßig stattfindenden Azubi-Austauschtreffen sehen. Hinzukommen einmal im Quartal Intervallgespräche, in denen mit den Auszubildenden Zielentwicklungen für die Praxis vereinbart werden. Die Einsatzorte wechseln für die Auszubildenden in der Kinder- und Jugendhilfe nach jedem Ausbildungsjahr, sodass die Auszubildenden innerhalb ihrer Ausbildung drei unterschiedliche Einsatzorte kennenlernen. Somit erhalten sie einen umfassenden Einblick in die Vielfältigkeit der Fachrichtungen und Tätigkeitsbereiche. Den Auszubildenden im Elementarbereich wird ebenfalls die Möglichkeit gegeben, nach jedem Ausbildungsjahr die Kita zu wechseln, um unterschiedliche Konzepte und Ansätze kennenzulernen.

Die PiA zur/zum Erzieher*in erfolgt abwechselnd an zwei Tagen in der Theorie am Comenius Berufskolleg in Witten oder an zwei bis drei Tagen am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg in Hagen und die restliche Zeit in der Praxis. Dabei beträgt die wöchentliche Arbeitszeit, in Abhängigkeit von dem gewählten Einsatzbereich 39 Stunden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bzw. 40 Stunden im Bereich der Kitas.

Die Arbeitszeiten in der Praxis richten sich nach dem praktischen Einsatzort. In den Wohnbereichen werden die Auszubildenden im Wechseldienst eingeteilt. Die Arbeitszeiten unterscheiden sich in der Regel nach dem Einsatzort und den dortigen Dienstzeiten, wie bspw. Frühdienste (06:00 Uhr – 14:15 Uhr), Tagdienste (10:45 Uhr – 19:00 Uhr) oder Spätdienste (13:45/14:00 Uhr – 22:00/22:15 Uhr). Die Auszubildenden arbeiten im 14-tägigen Rhythmus am Wochenende und werden teilweise an unterschiedlichen Feiertagen eingesetzt. Dafür erhalten die Auszubildenden Schicht-, Wochenend- und Feiertagszulagen. Befindet sich der Einsatzort in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM) oder in den Kindertageseinrichtungen (Kitas), so hat man dort geregelte Arbeitszeiten. Dies bedeutet für die WfbM eine Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 16:30 Uhr und Freitag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr sowie für die Kitas von Montag bis Freitag 07:00/08:00 Uhr – 15:30/16:30 Uhr.

Die praktische Ausbildung erfolgt in unterschiedlichen Einsatzbereichen der ESV und je nach gewähltem Einsatzbereich. Zu den Einsatzbereichen zählen unter anderem die Wohnbereiche in der Kinder- und Jugendhilfe, der Freizeitpädagogische Bereich, die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), das Berufsbildungswerk (BBW) und der Elementarbereich, was die Kindertageseinrichtungen/Kitas sind.

Laut dem Bildungsplan muss die theoretische und praktische Ausbildung zur/zum Erzieher*in in mindestens zwei Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Damit gewährleistet die Ausbildung eine Grundqualifikation, die den Zugang zu den verschiedenen Arbeitsfeldern öffnet und einen Wechsel des Arbeitsbereiches im Laufe des Berufslebens ermöglicht. Der Umfang der praktischen Tätigkeit im zweiten Arbeitsfeld beträgt mindestens acht Wochen (vgl. Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik).

Aus diesem Grund sind für die Auszubildenden zur/zum Erzieher*in im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell jährliche Wechsel ihrer Einsatzorte vorgesehen. Somit werden die Vorgaben des Bildungsplans eingehalten und darüber hinaus, erhalten Auszubildende bereits während der Ausbildung einen facettenreichen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder des Berufs, einschl. der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der ESV. Den Auszubildenden im Elementarbereich steht aktuell die Möglichkeit eines Wechsels innerhalb der Kitas der ESV frei. Jedoch ist das achtwöchige Wechselpraktikum in einen zweiten Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend.

Folgende Einsatzorte stehen unseren Auszubildenden für die PiA zur/zum Erzieher*in derzeitig zur Verfügung:

1. Wohneinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Oscar-Funcke-Haus
  • Marianne-Behrs-Haus
  • Matthias-Becker-Haus
  • Außenwohngruppe Wasserturm
  • Außenwohngruppe Höltkenstraße 75
  • Außenwohngruppe Im Hensberg 4
  • Außenwohngruppe Im Hensberg 6
  • Außenwohngruppe Von-der-Recke-Straße 45
  • Außenwohngruppe Hochstraße 18
  • Eltern-Kind-Wohnen Haus Buschey

2. Freizeitpädagogischer Bereich

3. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):

  • WfbM im Zentralbereich der ESV
  • WfbM Eigenproduktion - Haus Buschey

4. Berufsbildungswerk – Wohngruppe Lernort Wohnen

5. Kindertagesstätten:

  • Kita „Plauer Planet“ – Gevelsberg
  • Kita „Pusteblume“ – Wetter-Volmarstein
  • Kita „Wilhelminengarten“ – Alt-Wetter
  • Kita „Bullerbü“ – Wetter-Volmarstein

Im letzten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres finden die Fachschulexamen (Abschluss der fachtheoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der fachpraktischen Ausbildung) an den Berufskollegs statt. Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten die Studierenden die staatliche Anerkennung und sind somit zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte*r Erzieher*in berechtigt.

Den neuen sozialpädagogischen Fachkräften ist es möglich, direkt im Anschluss an das bestandene Kolloquium einen Antrag in der der Personalabteilung zu stellen, um sofort, quasi ab dem nächsten Kalendertag, einen Arbeitsvertrag als Fachkraft zu erhalten.

Die PiA zur/zum Erzieher*in startet jährlich zum 01. August.

Um die PiA zur/zum Erzieher*in beginnen zu können, müssen die Auszubildenden laut den Berufskollegs folgende Voraussetzungen erfüllen:

In jedem Fall benötigen die Auszubildenden einen Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Dann kann die Fachschule/das Berufskolleg besucht werden, wenn zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Berufsausbildung als Kinderpfleger*in, Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in mit Schwerpunkt Heilerziehung
  • Fachhochschulreife im Schwerpunkt Gesundheit und Soziales
  • Fachhochschulreife und ein berufsbezogenes Praktikum*
  • Abitur und ein berufsbezogenes Praktikum*
  • Eine fachfremde Berufsausbildung und ein berufsbezogenes Praktikum*

*Das berufsbezogene Praktikum umfasst derzeit 6 Wochen in Vollzeitform oder 240 Stunden in Teilzeit.

Des Weiteren benötigen wir einen Nachweis über die gesundheitliche und persönliche Berufseignung durch unseren Betriebsarzt, eine ärztliche Bescheinigung zum Masern-Impfschutz sowie ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Auszubildende, die zukünftig einen Ausbildungsvertrag in unserem Unternehmen erhalten, werden nach dem BAT-KF (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung) oder den AVR DWM-V (Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V.) vergütet. Die unterschiedlichen Verträge begründen sich daraus, dass die erste Kindertageseinrichtung der ESV in Ivenack (Mecklenburg-Vorpommern) gegründet wurde.

Auszubildende, die sich für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (einschl. Schichtdienst sowie Wochenend-/Feiertagsdienst) entscheiden, bekommen einen BAT-KF Ausbildungsvertrag und die Auszubildenden im Elementarbereich/den Kitas einen AVR DWM-V Vertrag.

Momentan bedeuten die verschiedenen Verträge ein monatliches Bruttogehalt von:

BAT-KF                                                                          

1. Ausbildungsjahr:          1.190,69 Euro (zzgl. Schicht- sowie Wochenend-/Feiertagszulage)

2. Ausbildungsjahr:          1.252,07 Euro (zzgl. Schicht- sowie Wochenend-/Feiertagszulage)

3. Ausbildungsjahr:          1.353,38 Euro (zzgl. Schicht- sowie Wochenend-/Feiertagszulage)                             

AVR DWM-V

1. Ausbildungsjahr:          1.100 Euro

2. Ausbildungsjahr:          1.150 Euro

3. Ausbildungsjahr:          1.300 Euro

Berufsanerkennungspraktikanten erhalten 1.652,02 Euro pro Monat.

(Stand: April 2022)

Falls wir Ihr Interesse an einem Ausbildungsplatz zur/zum Erzieher*in wecken konnten, lassen Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zukommen. Somit können wir bereits im ersten Schritt überprüfen, ob Sie die zuvor beschriebenen formalen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung erfüllen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen beinhalten folgendes:

  • Ein unterschriebenes Anschreiben, inkl. Datum, dem wir Ihre Motivation zur Ausbildung entnehmen können
  • Ein aktueller, lückenloser Lebenslauf, der von Ihnen ebenfalls unterschrieben ist
  • Ihr Schulabschlusszeugnis oder einen Nachweis Ihres bereits erworbenen Berufsabschlusses
  • Falls vorhanden, Praktikumsnachweise aus dem sozialen Bereichen und bestenfalls mit einer Bewertung

Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie uns auf den Postweg, an die Adresse der BAVO schicken oder eingescannt im PDF-Format per Mail an folgende Adressen senden: Bewerbung@ba-vo.de

Adresse für postalische Bewerbungen:

Bildungsakademie Volmarstein

für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH

Brusebrinkstrasse 20

58135 Hagen

Im Anschluss erhalten Sie von uns kurzfristig eine Rückmeldung und evtl. eine Einladung zu einem unserer Beratungsgespräche, welche zeitnah nach Bewerbungseingang stattfinden. Die Beratungsgespräche umfassen in der Regel eine Stunde Zeit. Nach dem persönlichen Kennenlernen und einer beidseitigen positiven Rückmeldung, erhalten die Bewerber ein Vorstellungsgespräch im gewählten Einsatzort mit einer anschließenden Hospitation. Nach einer abschließender Rückmeldung sowohl von den Bewerbern als auch vom Einsatzort, erhalten die Bewerber kurzfristig eine Zu- oder Absage für einen Ausbildungsplatz in unserem Unternehmen.