Heilerziehungspfleger*in

Die Bildungsakademie Volmarstein (BAVO) gestaltet gemeinsam mit Ihnen die praktische Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger*in. Zum Team der BAVO gehören für praktische Ausbildung zuständige Mitarbeiterinnen (Ausbildungskoordinatoren), die Sie intensiv während Ihrer Ausbildungszeit begleiten. Durch zahlreiche und vielfältige Einsatzmöglichkeiten innerhalb der ESV, bietet Ihnen die praktische Ausbildung einen facettenreichen Einblick in das spannende Berufsfeld des Heilerziehungspflegers. Die theoretische Ausbildung erfolgt dabei nicht an der BAVO, sondern bspw. am Comenius Berufskolleg in Witten.

Sie sollten Heilerziehungspfleger*in werden, wenn…

  • anspruchsvolles und verantwortungsbewusstes Arbeiten zu Ihnen passen
  • Sie gerne mit Menschen mit besondere Bedürfnissen arbeiten
  • Sie geduldig und ruhig auf Menschen und ihre Bedürfnisse eingehen können
  • Sie über eine gute Beobachtungsgabe und Empathie besitzen
  • ressourcenorientiertes und partizipatorisches Arbeiten Ihr Interesse weckt
  • Sie sich wertgeschätzt und gebraucht fühlen möchten
  • ein spannender und abwechslungsreicher Berufsalltag Ihnen Freude bereitet

Sie fühlen sich angesprochen und können sich den Beruf zur/zum Heilerziehungspfleger*in gut vorstellen? Dann bewerben Sie sich jetzt und profitieren von den Vorteilen eines traditionsreichen Arbeitgebers mit modernem Unternehmensansatz auf Basis christlicher Werte, in einem zukunftsorientierten und sozialen Berufsfeld.

Die Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in

Bei der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) ist die Praxiszeit der herkömmlichen Ausbildung, einschließlich des Berufspraktikums, gleichmäßig in die drei Ausbildungsjahre integriert. Das bedeutet, Sie befinden sich parallel gleichzeitig in der Praxiseinrichtung und in der Schule. So können praktisches und theoretisches Wissen von Anfang bis Ende der Ausbildung eng miteinander verknüpft und bereits erste praktische Erfahrungen im Arbeitsalltag gesammelt werden. Mit Beginn der Ausbildung verdienen Sie ein Ausbildungsgehalt, nicht wie bei der herkömmlichen Ausbildung erst im Berufspraktikum. Die PiA dauert drei Jahre und endet mit der gleichen Prüfung, wie die klassische Ausbildung im 2+1-Modell.

Um die PiA zum/zur Heilerziehungspfleger*in anzutreten, schließen Sie mit uns als Praxispartner einen Ausbildungsvertrag ab. Gleichzeitig müssen Sie sich an einem der genannten Berufskollegs bewerben, um dort einen Schulplatz und -vertrag zu erwerben.  

Während der PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in befinden sich die Auszubildenden für gewöhnlich an zwei Tagen in der Woche in der theoretischen Ausbildung am Comenius Berufskolleg in Witten. An den verbleibenden drei Tagen werden die Auszubildenden an verschiedenen Praxiseinsatzorten innerhalb der ESV eingesetzt.  

Im Schichtdienst erfolgt ein 14-tägiger Wochenendeinsatz, hinzukommen evtl. Einsätze an Feiertagen. Als Ausgleich zum Wochenend-/Feiertagsdienst, gibt es einen Freizeitausgleich unterhalb der Woche. Zusätzlich zum regulären Ausbildungsgehalt erhalten die Auszubildenden eine Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienst Zulage – also eine zusätzliche Geldzuwendung zum üblichen Ausbildungsgehalt.

Die Einsatzorte, die wir für Auszubildende zur/zum Heilerziehungspfleger*in anbieten, befinden sich für gewöhnlich im Wohnbereich der Klienten der Kinder- und Jugendhilfe oder der Erwachsenenhilfe, dem Bereich der sogenannten Assistenz und sozialen Teilhabe (AusT). Weitere Einsatzbereiche während der PiA sind die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), das Berufsbildungswerk/ Internat (BBW) und der ambulante Bereich Fachdienst Unterstütztes Wohnen (FUW). In diesen Bereichen wird ebenso grundsätzlich im Schicht- und Wochenenddienst gearbeitet, wobei Auszubildende nicht im Ruf- oder Nachtdienst eingesetzt werden. Die einzige Ausnahme bildet dabei der Einsatz in der WfbM, da hier ein Regeldienst mit einer fünf Tage Woche angeboten wird.

Für Auszubildende zur/zum Heilerziehungspfleger*in sind jährliche Wechsel ihrer Einsatzorte vorgesehen, um einen Einblick in die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der ESV zu erhalten. Dabei sind eine enge Begleitung durch die zuständigen Ausbildungskoordinatoren, sowie ein guter, gemeinsamer Austausch mit den Auszubildenden und Ansprechpartnern der jeweiligen Einsatzorte Grundlage für diese Einsatzwechsel.

Im zweiten Ausbildungsjahr der PiA, muss laut Bildungsplan ein Wechselpraktikum von mindestens acht Wochen in einem pflegeintensiven Bereich absolviert werden. Dieses findet immer innerhalb der ESV statt. Bei den Auszubildenden zur/zum Heilerziehungspfleger*in sind diese in der Regel bereits durch die jährlich stattfindenden Einsatzortwechsel abgedeckt. 

Der Urlaubsanspruch der PiA Auszubildenden beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Dieser Urlaub wird in Absprache mit den jeweiligen Ausbildungskoordinatoren in den Schulferien, wie folgt verplant:

Auszubildenden erhalten 10 Tage Urlaub in den Herbstferien, 8 Tage Urlaub in den Osterferien und 10 Tage innerhalb der ersten drei Wochen der Sommerferien. Die restlichen 2 Tage werden nach Wunsch der Auszubildenden individuell abgesprochen und geplant.

Die PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in soll die Auszubildenden dazu befähigen, Menschen mit geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderungen aller Altersgruppen möglichst ganzheitlich zu betreuen, begleiten, beraten, erziehen und pflegen. Die Förderung und Sicherung der Lebensqualität sowie die soziale Teilhabe dieser Menschen steht dabei im Fokus der Ausbildung. Darüber hinaus sind die Auszubildenden in der Lage, die Persönlichkeitsentwicklung, die außerschulische Bildung und die Rehabilitation der Klienten zu fördern, sie bei der Freizeitgestaltung zu unterstützen und zu ihrer beruflichen und sozialen Eingliederung partizipatorisch beizutragen (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e.V.)

Die Ausbildung zur/zum Heilerziehungspfleger*in versteht sich als systematische und ganzheitliche Lebensbegleitung und erstreckt sich auf das gesamte Lebensumfeld der Klienten:

  • Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen in allen Anforderungen des täglichen Wohnalltags
  • Assistenz und Beratung bei der beruflichen Eingliederung sowie der sozialen Teilhabe
  • Begleitung und Förderung der schulischen Bildung
  • Anregung und Unterstützung im Rahmen der aktiven Freizeitgestaltung

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, folgende Aufgaben selbstständig auszuführen:

  • Ermittlung und Koordinierung des Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderungen
  • Ermittlung und Stärkung der Ressourcen zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung
  • Wahrnehmung und Vertretung der Interessen der Klienten
  • Planung und Durchführung der individuellen Lebensbegleitung
  • Planung und Durchführung von Pflegeprozessen
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
  • Beratung von Angehörigen und Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Betreuern
  • Durchführung von heilerziehungspflegerischen Unterstützungsprozessen
  • Anregung, Unterstützung und Weiterführung therapeutischer Maßnahmen
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team und mit anderen Berufsgruppen
  • Einhaltung und Weiterentwicklung von professionellen Standards
  • Verwaltung, Bestellung und Ausgabe von Medikamenten nach Verordnung
  • Erkennen von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen sozialer Dienstleistungsunternehmen
  • Mitgestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
  • Ermöglichung von Partizipation für Menschen mit Behinderungen

 

Die PiA befähigt die Auszubildenden zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als zukünftige Fachkräfte in den unterschiedlichsten heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern. Weiterhin ermöglicht die Ausbildung eine gute Orientierung und einen weitreichenden Überblick in einem komplexen Berufsfeld mit seinen miteinander vernetzten und verzahnten Bereichen (vgl. Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege).

Die Kompetenzen von Heilerziehungspfleger*innen basieren auf einem fundierten und differenzierten Wissen über die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen in ihrer Lebenswelt. Dieses Wissen befähigt sie, pädagogisches und pflegerisches Können miteinander zu verknüpfen. Daraus ergibt sich, dass sie unterschiedliche Bedürfnislagen erkennen und situationsgerecht handeln. Heilerziehungspfleger*innen vertreten eine lebensbejahende, ethische, sozialpolitisch engagierte Grundhaltung. Im Mittelpunkt heilerziehungspflegerischen Handelns steht die Würde und Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung, sowie sein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e.V.).

Damit Auszubildende zur/zum Heilerziehungspfleger*in die erforderlichen beruflichen Handlungskompetenzen erwerben, um Menschen mit geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderungen aller Altersstufen möglichst ganzheitlich begleiten und fördern zu können, wird die Ausbildung inhaltlich in folgende Kompetenzbereiche gegliedert:

Erziehung, Bildung und Assistenz:

  • Die Fähigkeit zur professionelle Analyse und Reflexion der Biografie der Menschen mit Behinderungen, seiner persönlichen Lebenswelt und seinen individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten erlernen und entwickeln.
  • Die Entwicklungs- und Bildungsprozesse in allen Lebensphasen planen und unterstützen.
  • Menschen mit Behinderungen in ihren lebenslangen Lernprozessen mit dem Ziel einer höheren Autonomie und einem Mehr an Selbstverantwortung beraten und begleiten.

Pflege und Assistenz:

  • Die Pflege in der charakteristischen Ganzheitlichkeit ihres Berufsbildes verstehen.
  • Das Pflegeverständnis, welches die klassischen Formen der Grundpflege, die erweiterte Grundpflege und die Behandlungspflege integriert mit den klientenzentrierten Ansprüchen nach größtmöglicher Selbstbestimmung, Selbstversorgung und Unabhängigkeit verbinden.
  • Die Pflege als professionelle, konzeptionelle, lebensbezogene und kommunikative Hilfe verantwortlich planen und durchführen.
  • Die Behandlungspflege als lebensbegleitenden und entwicklungsfördernden Prozess im Sinne der Klienten gestalten und somit einen Beitrag zur größtmöglichen Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit leisten.
  • Das Pflegeverständnis in jeder sozialen Handlung und zwischenmenschlichen Begegnung anpassen und reflektieren.

Kommunikation und Zusammenarbeit

  • Spezielle kommunikative Fähigkeiten in Bezug auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen beherrschen.
  • Unterschiedliche Formen der Kommunikation und Interaktion, wie einfache und gewaltfreie Sprache, unterstütze Kommunikation, Gebärdensprache und basale Kommunikationsformen erlernen und anwenden.
  • Die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams erlernen und leben.
  • Mit den Angehörigen der Menschen mit Behinderungen und Ehrenamtlichen zusammenarbeiten, diese beraten und begleiten. 
  • Die Zusammenarbeit mit Vertretern des öffentlichen Lebens gestalten und Kontakte pflegen.

Management, Recht und Verwaltung

  • Einschlägige sozialrechtliche Bestimmungen kennen und anwenden.
  • Wirtschaftliche Erfordernisse und finanzielle Rahmenbedingungen im eigenen Handeln berücksichtigen.
  • Die Qualität innerhalb des Verantwortungsbereiches überprüfen, sicherstellen und weiterentwickeln.

(Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege und Heilerziehung in Deutschland e.V.)

Weitere Ausbildungsinhalte zur/zum Heilerziehungspfleger*in sind in folgenden Punkten dargestellt:

  • Identifikation mit dem Berufsbild Heilerziehungspfleger*in
  • Eigenverantwortliche Arbeit an Grundhaltungen, Werten und Normen
  • Verständnis für die Grundlagen der Pflege und Assistenz
  • Gelingende Kommunikation und sichere Beziehungsgestaltung
  • Analyse der Entwicklungsaufgaben aller Altersstufen
  • Umfassende Kenntnisse über die unterschiedlichen Lebensbereiche körperlich beeinträchtigter Menschen
  • Erziehung, Begleitung und Förderung von Menschen in besonderen Lebenslagen
  • Berufsbezogenes Management, Recht und Verwaltung

Heilerziehungspfleger*innen sind einige der wenigen Fachkräfte im Bereich der Assistenz und sozialen Teilhabe, die über umfassende pflegerische, pädagogische und gemeinwesenorientierte Fertigkeiten und Kenntnisse verfügen und diese miteinander verbinden.

Die PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in dauert insgesamt drei Jahre und beginnt in der Regel zum 01.08. eines jeden Kalenderjahres. Dabei gliedert sich die Ausbildung in einen theoretischen und einen praktischen Teil. In der PiA sind Unterricht und Praxis ständig aufeinander bezogen, somit ist ein optimales und praxisnahes Lernen gewährleistet.

Der theoretische Unterricht findet am Beispiel des Comenius Berufskollegs in Witten zwei aufeinander folgenden Wochentagen sowie in ein bis zwei Blockwochen pro Schuljahr statt. Während der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in den unterschiedlichen Bereichen der ESV, sodass über die drei Jahre parallel eine praktische Ausbildung absolviert wird.

In der Theorie erhalten die Auszubildenden theoretische und praktische Unterrichte am Berufskolleg und arbeiten in Selbstlernphasen innerhalb der Schule. Sie erhalten dort ebenfalls Schulungen und Seminare, planen und gestalten Projekte und erleben gemeinsame Ausflüge. Zu Beginn der Ausbildung findet eine Studienfahrt statt. Weiterhin werden gemeinsame Feierlichkeiten und Events geplant und gestaltet.

In der Praxis sollen die Auszubildenden ihr Erlerntes aus der Theorie in die Tat umsetzen und stets dabei ihre Arbeit und ihr eigenes Handeln reflektieren. Sie werden von Mentoren innerhalb der praktischen Einsatzorte begleitet und angeleitet. Darüber hinaus erweitert sich ihre Ausbildungsbegleitung durch die Ausbildungskoordinatoren, welche die Auszubildenden in den regelmäßig stattfindenden Azubi-Austauschtreffen sehen. Hinzukommen einmal im Quartal Intervallgespräche, in denen mit den Auszubildenden Zielentwicklungen für die Praxis vereinbart werden. Die Einsatzorte wechseln nach jedem Schuljahr, so dass die Auszubildenden innerhalb ihrer Ausbildung drei unterschiedliche Einsatzorte kennenlernen. Somit erhalten sie einen umfassenden Einblick in die Vielfältigkeit der Fachrichtungen und Tätigkeitsbereiche.

Die PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in erfolgt abwechselnd an zwei Tagen in der Theorie, wie z.B. am Comenius Berufskolleg in Witten und die restliche Zeit in der Praxis. Dabei beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden.

Die Arbeitszeiten in der Praxis richten sich nach dem praktischen Einsatzort. In den Wohnbereichen werden die Auszubildenden im Wechseldienst eingeteilt. Die Arbeitszeiten unterscheiden sich in der Regel nach Frühdiensten (06:00 – 14.15 Uhr), Tagdiensten (10:45 – 19.00 Uhr) und Spätdiensten (13:45/14:00 – 22:00/22:15). Die Auszubildenden arbeiten im 14-tägigen Rhythmus am Wochenende und werden teilweise an unterschiedlichen Feiertagen eingesetzt. Dafür erhalten die Auszubildenden Schicht-, Wochenend- und Feiertagszulagen. Befindet sich der Einsatzort in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM) oder in den Kindertageseinrichtungen (Kitas), so hat man dort geregelte Arbeitszeiten. Dies bedeutet für die WfbM Montag bis Donnerstag von 08:00 – 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 15:30.

Die praktische Ausbildung erfolgt in unterschiedlichen Einsatzbereichen der ESV. Dazu zählen unter anderem die Wohnbereiche in der Kinder- und Jugendhilfe und die Erwachsenenwohnbereiche (Assistenz und soziale Teilhabe). Weitere Einsatzbereiche sind die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), der Freizeitbereich, das Berufsbildungswerk (BBW) sowie der ambulante Bereich Fachdienst Unterstütztes Wohnen (FUW).

Laut dem Bildungsplan hat die theoretische und praktische Ausbildung in mindestens zwei heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern zu erfolgen. Dabei ist ein mindestens achtwöchiges Praktikum in Praxisfeldern mit pflegerischen Schwerpunkten abzuleisten. Damit gewährleistet die Ausbildung eine Grundqualifikation, die den Zugang zu den verschiedenen Arbeitsfeldern öffnet, einen Wechsel des Arbeitsfeldes im Laufe des Berufslebens ermöglicht und die Grundlage für lebenslanges Lernen legt (vgl. Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege).

Aus diesem Grund sind für die Auszubildenden zur/zum Heilerziehungspfleger*in konzeptionell jährliche Wechsel ihrer Einsatzorte vorgesehen. Somit werden die Vorgaben des Bildungsplans eingehalten und darüber hinaus, erhalten Auszubildende bereits während der Ausbildung einen facettenreichen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder des Berufs, einschl. der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der ESV.

Folgende Einsatzorte stehen unseren Auszubildenden für die PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in derzeitig zur Verfügung:

1. Wohneinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Oscar-Funcke-Haus
  • Marianne-Behrs-Haus
  • Matthias-Becker-Haus
  • Außenwohngruppe Wasserturm
  • Außenwohngruppe Höltkenstraße 75
  • Außenwohngruppe Im Hensberg 4
  • Außenwohngruppe Im Hensberg 6
  • Außenwohngruppe Von-der-Recke-Straße 45
  • Außenwohngruppe Hochstraße 18
  • Eltern-Kind-Wohnen Haus Buschey

2. Erwachsenenwohnbereich –  Assistenz und soziale Teilhabe (AusT):

  • Haus Berchum
  • Haus Bethesda
  • Franz-Arndt-Haus
  • Gert-Osthaus-Wohnanlage
  • Außenwohngruppe Haus Hove
  • Außenwohngruppe Hartmannstraße 12, 18 und 36
  • Außenwohngruppe Heideschulstraße 23a in Gevelsberg

3. Freizeitpädagogischer Bereich

4. Fachdienst Unterstütztes Wohnen (FUW) – BEWO (Betreutes Wohnen)

5. Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):

  • WfbM im Zentralbereich der ESV
  • WfbM – Eigenproduktion - Haus Buschey

6. Berufsbildungswerk – Wohngruppe Lernort Wohnen

Im letzten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres finden die Fachschulexamen (Abschluss der fachtheoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der fachpraktischen Ausbildung) beispielsweise am Comenius Berufskolleg statt. Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten die Studierenden die staatliche Anerkennung und sind somit zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in berechtigt.

Den neuen sozialpädagogischen Fachkräften ist es möglich, direkt im Anschluss an das bestandene Kolloquium einen Antrag in der der Personalabteilung zu stellen, um sofort, quasi ab dem nächsten Kalendertag, einen Arbeitsvertrag als Fachkraft zu erhalten.

Die PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in startet jährlich zum 01. August.

Um die PiA zur/zum Heilerziehungspfleger*in beginnen zu können, müssen die Auszubildenden laut dem Comenius Berufskolleg folgende Voraussetzungen erfüllen:

In jedem Fall benötigen die Auszubildenden einen Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Dann kann die Fachschule/das Berufskolleg besucht werden, wenn zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Berufsausbildung als Kinderpfleger*in, Sozialhelfer*in, Sozialassistent*in mit Schwerpunkt Heilerziehung
  • Fachhochschulreife im Schwerpunkt Gesundheit und Soziales
  • Fachhochschulreife und ein berufsbezogenes Praktikum*
  • Abitur und ein berufsbezogenes Praktikum*
  • Eine fachfremde Berufsausbildung und ein berufsbezogenes Praktikum*

*Das berufsbezogene Praktikum umfasst derzeit 6 Wochen in Vollzeitform oder 240 Stunden in Teilzeit.

Des Weiteren benötigen wir einen Nachweis über die gesundheitliche und persönliche Berufseignung durch unseren Betriebsarzt, eine ärztliche Bescheinigung zum Masern-Impfschutz sowie ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Auszubildende, die zukünftig einen Vertrag an unserem Unternehmen erhalten, werden nach dem BAT-KF (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung) vergütet. Momentan bedeutet das ein monatliches Bruttogehalt von:

1. Ausbildungsjahr:          1.190,69 Euro (zzgl. Schicht- sowie Wochenend-/Feiertagszulage)

2. Ausbildungsjahr:          1.252,07 Euro (zzgl. Schicht- sowie Wochenend-/Feiertagszulage)

3. Ausbildungsjahr:          1.353,38 Euro (zzgl. Schicht- sowie Wochenend-/Feiertagszulage)

(Stand: April 2022)

Falls wir Ihr Interesse an einem Ausbildungsplatz zur/zum Heilerziehungspfleger*in wecken konnten, lassen Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zukommen. Somit können wir bereits im ersten Schritt überprüfen, ob Sie die zuvor beschriebenen formalen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung erfüllen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen beinhalten folgendes:

  • Ein unterschriebenes Anschreiben, inkl. Datum, dem wir Ihre Motivation zur Ausbildung entnehmen können
  • Ein aktueller, lückenloser Lebenslauf, der von Ihnen ebenfalls unterschrieben ist
  • Ihr Schulabschlusszeugnis oder einen Nachweis Ihres bereits erworbenen Berufsabschlusses
  • Falls vorhanden, Praktikumsnachweise aus dem sozialen Bereichen und bestenfalls mit einer Bewertung

Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie uns auf den Postweg, an die Adresse der BAVO schicken oder eingescannt im PDF-Format per Mail an folgende Adressen senden: Bewerbung@ba-vo.de

Adresse für postalische Bewerbungen:

Bildungsakademie Volmarstein für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH

Ausbildungsbüro

Brusebrinkstrasse 20

58135 Hagen

Im Anschluss erhalten Sie von uns kurzfristig eine Rückmeldung und evtl. eine Einladung zu einem unserer Beratungsgespräche, welche regelmäßig stattfinden. Die Beratungsgespräche umfassen in der Regel eine Stunde Zeit. Nach dem persönlichen Kennenlernen und einer beidseitigen positiven Rückmeldung, erhalten die Bewerber ein Vorstellungsgespräch im gewählten Einsatzort mit einer anschließenden Hospitation. Nach einer abschließender Rückmeldung sowohl von den Bewerbern als auch vom Einsatzort, erhalten die Bewerber kurzfristig eine Zu- oder Absage für einen Ausbildungsplatz in unserem Unternehmen.