Pflegefachfrau/-mann

Auf Sie passt ein Beruf, …

  • der Sie immer wieder mit Herz, Hand und Verstand herausfordert,
  • der abwechslungsreich, lebendig und kommunikativ ist,
  • bei dem Teamarbeit, Zusammenhalt und Miteinander gelebt wird,
  • bei dem Sie mit Menschen unterschiedlicher Alters- und Berufsgruppen zusammenarbeiten,
  • der viele unterschiedliche Arbeits- und Einsatzbereiche bietet,
  • der Ihnen viele Aufstiegschancen ermöglicht,
  • der zukunftssicher ist

…und, der Sie auch noch glücklich machen kann?

Dann bewerben Sie sich bei uns, denn Sie passen zu uns!

Die neue Pflegeausbildung

Seit dem 01.01.2020 ist das neue Pflegeberufereformgesetz in Kraft getreten. Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann löst die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege ab. Alle drei Ausbildungen wurden zu einer sogenannten generalistischen, einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammengeführt. Hierdurch soll direkt nach der Ausbildung ermöglicht werden, in allen Pflege- und Versorgungsbereichen (z.B. im Krankenhaus, in Alten- und Pflegeheimen, in einem Hospiz, im teilstationären Bereich oder im ambulanten Pflegedienst) arbeiten und die Pflege von Menschen aller Altersstufen übernehmen zu können. Zudem hat die Ausbildung einen höheren Praxisbezug, ist EU-weit anerkannt und kostenlos.

Alle weiteren Informationen zur neuen Pflegeausbildung, können Sie den nächsten Unterpunkten unserer Homepage entnehmen. Sollten Sie Rückfragen haben, dürfen Sie sich gerne jederzeit bei uns melden. Viel Spaß beim Entdecken und Lesen!

Zukünftige Auszubildende müssen zu Beginn ihrer Ausbildung eine Vertiefung wählen. Die Vertiefung bezieht sich auf die Akutpflege im Krankenhaus oder die Langzeitpflege in stationären Pflegeeinrichtungen (Altenheime und Heime für pflegebedürftige Kinder) oder den Bereich der pädiatrischen Versorgung (überwiegend Kinderkliniken und Heime für pflegebedürftige Kinder). Hierzu ist bereits an dieser Stelle wichtig zu wissen, dass wir – also die BAVO für die Evangelische Stiftung Volmarstein – nur die beiden erstgenannten Vertiefungsbereiche anbieten und somit nicht die Vertiefung im pädiatrischen Bereich. Letzteres ist vor allen Dingen für die Leser interessant, die später ausschließlich im Bereich der Kinderkrankenpflege arbeiten wollen.

Während der ersten beiden Ausbildungsjahre werden allen Auszubildenden gemeinsame Lerninhalte vermittelt. Wer sich zu Beginn der Ausbildung für den Vertiefungsbereich der Langzeitpflege oder den pädiatrischen Bereich entschieden hat, darf sich nach zwei Jahren nochmal neu entscheiden. Falls diese Teilnehmer sich doch für die „alten“, eigentlich abgeschafften Ausbildungszweige der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege entscheiden möchten (Achtung, letzteres gilt nicht bei uns, da wir den Vertiefungsbereich der Pädiatrie nicht anbieten), dürfen sie das, müssen es aber nicht.

Der zu Beginn gewählte Vertiefungsbereich, wirkt sich in der Umsetzung der praktischen Ausbildung aus. Je nachdem welchen Vertiefungsbereich der Auszubildende gewählt hat, verbringt er dort insgesamt mindestens 900 praktische Stunden mehr, als in den anderen Bereichen. Alle Auszubildenden starten und beenden die Ausbildung in ihrem gewählten Vertiefungsbereich. Das heißt bei uns im Verbund der Evangelischen Stiftung Volmarstein: Entweder startet der Auszubildende in der Akutpflege im Krankenhaus oder in den stationären Einrichtungen der Langzeitpflege, wo dann auch am Ende der Ausbildung die praktischen Prüfungen absolviert werden – näheres siehe unter dem Button „Praktische Ausbildung“.

Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann schafft die Voraussetzungen dafür, dass Auszubildende berufliche Handlungskompetenzen erwerben können, um eine selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen sicherzustellen. Dabei ist es unabhängig davon, ob sich der pflegebedürftige Mensch akut im Krankenhaus, dauerhaft in einer stationären Pflege oder in der ambulanten Pflege befindet. Die berufliche Handlungskompetenz umfasst hierbei die fachlichen und personalen Kompetenzen sowie die methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen. Außerdem schließt die berufliche Handlungskompetenz ein, dass Auszubildende Lernkompetenzen mitbringen und diese erweitern, um das erlernte Wissen aus der Theorie in der Praxis anzuwenden. Hierbei ist es erforderlich, dass eigene Handeln zu hinterfragen und zu reflektieren. „Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt“ (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG, § 5).

Pflege bedeutet in diesem Zusammenhang folgendes:

  • Präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, einschließlich ihrer Beratung sowie ihrer Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender.
  • Pflege erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionellen Ethik.
  • Pflege berücksichtigt…
    • …die konkrete Lebenssituation,
    • …den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund,
    • …die sexuelle Orientierung sowie
    • …die Lebensphase der zu pflegenden Menschen.
  • Pflege unterstützt die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen,…

I. folgende Aufgaben selbstständig auszuführen:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen,
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

II. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,

III. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

IV. Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann werden ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt.

(PflBRefG, § 5)

Damit Auszubildende zur/zum Pflegefachfrau/-mann die erforderlichen beruflichen Handlungskompetenzen erwerben, um pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen, insbesondere Kinder, Jugendliche sowie alte Menschen, in unterschiedlichen Versorgungsbereichen (z.B. im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege oder im ambulanten/häuslichen Sektor) professionell zu pflegen, wird die Ausbildung inhaltlich in folgende fünf Kompetenzbereiche gegliedert (vgl. Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV, § 1)

I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.

  • Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren unter dem besonderen Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention.
  • Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  • In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handeln.
  • Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten.
  • Entwicklung und Autonomie in der Lebensspanne fördern.

II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten.

  • Kommunikation und Interaktion mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen personen- und situationsbezogen gestalten und eine angemessene Information sicherstellen.
  • Information, Schulung und Beratung bei Menschen aller Altersstufen verantwortlich organisieren, gestalten, steuern und evaluieren.
  • Ethisch reflektiert handeln.

III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.

  • Verantwortung in der Organisation des qualifikationsheterogenen Pflegeteams übernehmen.
  • Ärztliche Anordnungen im Pflegekontext eigenständig durchführen.
  • In interdisziplinären Teams an der Versorgung und Behandlung von Menschen aller Altersstufen mitwirken und Kontinuität an Schnittstellen sichern.

IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.

  • Die Qualität der pflegerischen Leistungen und der Versorgung in den verschiedenen Institutionen sicherstellen.
  • Versorgungskontexte und Systemzusammenhänge im Pflegehandeln berücksichtigen und dabei ökonomische und ökologische Prinzipien beachten.

V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

  • Pflegehandeln an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere an pflegewissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Theorien und Modellen ausrichten.
  • Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmen.

(PflAPrV, Anlage 1)

Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann dauert insgesamt drei Jahre und wird in Ausbildungsdritteln gerechnet. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Anteil. Dabei umfasst die Ausbildung mindestens 2100 theoretische Stunden und mindestens 2500 praktische Stunden.

In den Theorieblöcken erhalten oder gestalten Sie theoretische und praktische Unterrichte in der Schule (in Klassen-/Seminarräumen oder im Skills- und Simulationszentrum), arbeiten in Selbstlernphasen in der Schule oder an einem Ort Ihrer Wahl, erhalten externe Schulungen und Seminare, planen, gestalten und erleben Ausflüge, eine Studienfahrt, gemeinsame Feierlichkeiten und andere Events.

In den Praxisphasen setzen Sie das theoretisch Erlernte in die Tat um, trainieren die Handgriffe und reflektieren Ihre Arbeit vor dem Hintergrund der theoretischen Erkenntnisse. Sie werden von unseren Praxisanleitern begleitet, angeleitet und in den drei Jahren mehrmals von den Pflegepädagogen der BAVO an Ihrem Einsatzort besucht. Die Einsatzorte innerhalb der kooperierenden Kliniken und Langzeitpflegeeinrichtungen wechseln dabei regelmäßig, damit Sie möglichst umfassende Einblicke in die verschiedenen Fachrichtungen und Tätigkeitsbereiche der/des Pflegefachfrau/-mann erhalten können.

Um den dargestellten Theorie-Praxis-Transfer zu fördern und Ihr Lernen zu unterstützen, nutzen wir für Sie und mit Ihnen, ausgewählte Lernaufgaben.

Die Ausbildung erfolgt abwechselnd in Theorie- und Praxisblöcken, die jeweils mehrere Wochen andauern. Sie startet mit einem Theorieblock. Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden.

Die Theorieblöcke erfolgen von montags bis freitags. Der Unterricht findet am Standort der BAVO statt. Er beginnt um 8 Uhr und endet um 15:15 Uhr, außer freitags, da endet der Unterricht bereits um 13:30 Uhr.

Die Arbeitszeiten in der Praxis richten sich nach dem praktischen Einsatzort. Sie unterscheiden sich in der Regel nach Frühdiensten und Spätdiensten. Zudem arbeiten Sie auch an unterschiedlichen Wochenenden und Feiertagen.

Die praktische Ausbildung erfolgt in unterschiedlichen Bereichen der Akutpflege in den Krankenhäusern, der stationären Langzeitpflege sowie der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen und ihren Angehörigen und gestaltet sich wie folgt:

PDF-Datei zum Download

Um die erforderlichen praktischen Einsatzzeiten in den unterschiedlichen Fachbereichen während der Ausbildung nachzuweisen, werden unsere Auszubildenden in folgende Kliniken und Langzeitpflegeeinrichtungen der Ev. Stiftung Volmarstein und bei den genannten externen Kooperationspartnern eingesetzt:

  • Evangelisches Krankenhaus Hagen-Haspe
  • Orthopädische Klinik Volmarstein
  • Ortho-Klinik Dortmund
  • Ev. Alten- und Pflegeheim Haspe
  • Hans-Grünewald-Haus, Gevelsberg
  • Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Hagen-Eilpe
  • Evangelisches Feierabendhaus, Schwelm
  • Haus Buschey, Witten
  • Haus Magdalena, Wetter
  • Haus-Vietor-Haus
  • Haus Bethanien
  • Ambulanter Pflegedienst Volmarstein
  • Tagespflege Haspe
  • Tagespflege Volmarstein
  • Tagespflege Gevelsberg
  • Wohngemeinschaften dementer Menschen, Hagen-Haspe
  • Wohngemeinschaften dementer Menschen, Ennepetal
  • Wohngemeinschaften dementer Menschen, Witten
  • Berufsbildungswerk Volmarstein (BBW)
  • Oberlinschule
  • Kath. Krankenhaus Elsey gem. GmbH
  • VAMED Klinik Hagen-Ambrock
  • VAMED Klinik Hattingen
  • Marienkrankenhaus Schwerte gGmbH
  • Nephrocare Hagen GmbH Dialysezentrum
  • Intensive Care Home Standort Hemer (IC-Home)
  • Hospiz Schwerte

Mit dem Ziel, den Ausbildungsstand des Auszubildenden zu ermitteln, erfolgt zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels eine Zwischenprüfung. Unabhängig von dem Ergebnis, kann die Ausbildung fortgesetzt werden. Sollten jedoch Defizite bestehen, die den Abschluss der Ausbildung gefährden, werden mit dem Auszubildenden gemeinsam Maßnahmen besprochen und festgelegt, welche dazu beitragen sollen, die Abschlussprüfungen der Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können.

Zum Abschluss der Ausbildung müssen die Teilnehmer in mehreren Prüfungen nachweisen, dass sie zukünftig die Verantwortung für die Versorgung und Begleitung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen übernehmen können. Die einzelnen Prüfungen sind gesetzlich vorgegeben. Sie erfolgen in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form und werden von der Bezirksregierung Arnsberg, als zuständige Prüfungsbehörde, begleitet.

Die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann startet an der BAVO jährlich zum 1. August

Um die Ausbildung beginnen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis eines Bildungs-/Schulabschluss vorlegen
    • Abgeschlossene Fachoberschulreife (Realschulabschluss) oder
    • die allgemeine Fachhochschulreife (Abitur).
  • Ein Hauptschulabschluss gilt nur…
    • …wenn er mindestens im guten Bereich erfolgreich abgeschlossen wurde

oder in Zusammenhang mit…  

  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, die mindestens einen Umfang von zwei Jahren haben muss.
  • einem erfolgreich abgeschlossenen Staatsexamen in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistentenausbildung sowie mindestens einem Jahr Berufserfahrung.
  • Nachweis über die gesundheitliche und persönliche Berufseignung.

Auszubildende, die zukünftig einen Vertrag an unserem Unternehmen erhalten, werden nach dem BAT-KF (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung) vergütet. Momentan bedeutet das ein monatliches Bruttogehalt von:

  • 1. Ausbildungsjahr     1.190,69 Euro    
  • 2. Ausbildungsjahr     1.252,07 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr     1.353,38 Euro

(Stand 01.04.2022)

Falls wir Ihr Interesse an einem Ausbildungsplatz zur/zum Pflegefachfrau/-mann wecken konnten, lassen Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zukommen. Somit können wir bereits in einem ersten Schritt überprüfen, ob Sie die zuvor beschriebenen formalen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung erfüllen.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen beinhalten folgendes:

  • Ein Anschreiben, dem wir Ihre Motivation zur Ausbildung entnehmen können
  • Ein aktueller und lückenloser Lebenslauf, der von Ihnen unterschrieben ist
  • Ihr Schulabschlusszeugnis oder den Nachweis Ihres bereits erworbenen Berufsabschlusses
  • Falls vorhanden, Praktikumsnachweise aus dem Pflegebereich und bestenfalls mit einer Bewertung.

Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie uns auf dem Postweg, an die Adresse der BAVO schicken oder eingescannt per Mail an folgende Adresse senden: bewerbung@ba-vo.de

Adresse für postalische Bewerbungen

Bildungsakademie Volmarstein

für Gesundheits- und Sozialberufe GmbH

Brusebrinkstrasse 20

58135 Hagen

Im Anschluss erhalten Sie von uns kurzfristig eine Rückmeldung und evtl. eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, welches bei uns 1x pro Monat stattfindet. Das persönliche Kennenlernen findet in Form eines Assessment-Centers statt, weshalb es zeitlich etwas umfangreicher ist. Es dient dazu, zu überprüfen, ob Sie neben den formalen Kriterien auch die persönliche Eignung für den Beruf mitbringen.

Nach dem persönlichen Kennenlernen, erhalten die Teilnehmer spätestens nach einer Woche eine abschließende Rückmeldung zu ihrer Bewerbung bzw. eine Zu- oder Absage für einen Ausbildungsplatz.