Meldestelle

Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf ausgerichtet ist, die Identität von Personen zu schützen, die -gutgläubig- Hinweise auf mögliche Straftaten, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Grundsätze in der Ev. Stiftung Volmarstein und den dazugehörigen Tochterunternehmen geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor eventuellen Nachteilen geschützt sind.

 

Interne Meldestelle:

Im Rahmen dieses Gesetzes haben wir eine interne Meldestelle für die Entgegennahme von Mitteilungen von Informationen über Verstöße eingerichtet.

Diese gilt für die Ev. Stiftung Volmarstein und für alle dazugehörigen Tochterunternehmen.

 

Erreichbarkeit der internen Meldestelle:

Die interne Meldestelle können Sie per E-Mail erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet:

 

Alternativ besteht die Möglichkeit, die interne Meldestelle telefonisch unter der für die Evangelische Stiftung Volmarstein bei der Audit-NRW GmbH geschalteten Rufnummer zu kontaktieren:

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit die interne Meldestelle per Post zu erreichen.

Adresse:

  • Audit-NRW GmbH
    „Meldestelle ESV“
    Postfach 1364
    33341 Rheda-Wiedenbrück

 

 

Externe Meldestelle:

Neben der internen Stelle gibt es staatliche Stellen, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können.

Für allgemeine Meldungen ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html